Krisenintervention

Bei akuten Krisen können die Fachkräfte im Rahmen der Krisenintervention hinzugezogen werden. Dies beinhaltet darüber hinaus auch die Kontaktaufnahme mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, das Aufsuchen von Ärzten sowie das eventuelle Einschalten weiterer Dienste, Institutionen und/oder Behörden.

Zuständigkeit: Frau Stuhldreier-Mann