Klassenlehrerprinzip

Durch das Klassenlehrerprinzip wird den unterschiedlichen Bedarfen der Schülerschaft auf vielfältige Art und Weise entsprochen:

  • Aufbau einer verlässlichen Beziehung zu wenigen oder nur einer Bezugsperson
  • Kontinuität in der Beziehung zur Lehrperson
  • Für die Schüler*innen einschätzbares Erziehungsverhalten der Lehrperson
  • Sehr detaillierte Kenntnis der Problematiken einzelner Schüler durch die Lehrperson
  • Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung des Stundenplanes bei aktuellen Ereignissen
  • Sehr gute Kenntnis der Klassenstruktur durch die Lehrperson
  • Möglichkeit der intensiven Elternarbeit
  • Vereinfachte Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
  • Klare Zuständigkeiten für Schüler*innen innerhalb des Kollegiums

Grundsätzlich werden alle Schüler einer Lerngruppe zugewiesen und dort von einem Klassenlehrer in sämtlichen Unterrichtsfächern beschult. Teilweise werden Lerngruppen auch von Klassenlehrer*innenteams unterrichtet (Teilzeitkräfte teilen sich die Klassenleitung oder größere Lerngruppen werden von zwei Kolleg*innen unterrichtet).

Zur Ergänzung des Klassenlehrerprinzips findet in der Primar- als auch in der Orientierungsstufe eine zusätzliche Beschulung im Rahmen des Förderbands statt (AGs und Fördergruppen). Hierbei werden klassenübergreifende Lerngruppen gebildet.

In der Sekundarstufe werden Schüler*innen in einigen Unterrichtsfächern klassenübergreifend (Werken, Technisches Zeichnen, Physik, Chemie, Sport). Darüber hinaus werden verschiedene AGs und berufsvorbereitende Kurse klassenübergreifend angeboten (Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität – ZDI, Praxistage, Talworks, Berufsfelderkundungstage etc.).