Umgang mit dem Corona-Virus an der PHS

Maßnahmen zum Schutz vor Corona ab 01.02.2023 (Stand: 27.01.2023)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf diesem Weg kann ich Ihnen mitteilen, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Corona ab dem 01.02.2023 für den Schulbereich fast gänzlich entfallen.

  • Die Ausgabe von Selbsttests an Schülerinnen und Schüler für den häuslichen Gebrauch entfällt
  • Das freiwillige Tragen einer Maske zum Eigenschutz ist weiterhin möglich
  • Die 5-tägige Isolationspflicht nach einem positiven Test entfällt ersatzlos
  • Sollte Ihr Kind an Corona erkranken, wird empfohlen, in Innenräumen für den Zeitraum von 5 Tagen mindestens eine medizinische Maske zu tragen
  • Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, sollte die Schule nicht besuchen

Wir werden als Schule weiterhin darauf achten, die gewohnten Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Mit den besten Grüßen         

Tobias Faulenbach


Die Bundesländer dürfen bis zum 07. April 2023 selbstständig entscheiden, wie sie auf die Corona-Lage reagieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 zu einer Maskenpflicht kommen.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 gilt das nicht.

Alle Schulen werden vom Land NRW immer aktuell über die jeweils geltenden Regeln informiert – daran werden auch wir uns orientieren.

Im Augenblick ändert sich jedoch erst einmal nichts!

Um Ihnen noch einmal einen Überblick über die aktuellen Regeln zu geben, haben wir diese für Sie übersichtlich zusammengefasst.

  1. Zum Umgang mit Masken
  2. Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern und allen Mitarbeitenden nach den Herbstferien eine Maske zu tragen.

Das Tragen einer Maske bleibt jedoch freiwillig.

  • Die Landesregierung entscheidet, ab wann eine Maskenpflicht ab Klasse 5 gilt.

Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

  • Zum Umgang mit Hygienemaßnahmen
  • Wir werden weiterhin Abstand halten, die Hygieneregeln einhalten und regelmäßig die Räume lüften.
  • Zum Umgang mit Testungen
  • Zum Thema „Testung“ funktioniert alles so, wie Sie es bereits kennen.

Wenn Ihr Kind zu Hause Symptome zeigt, führen Sie bitte noch vor Schulbeginn einen Selbsttest durch. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann zur Schule, wenn dieser Test negativ ist. Im Zweifelsfall können Sie Ihr Kind auch an diesem Tag zu Hause lassen.

Wenn Sie keine Selbsttests mehr zu Hause haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenleitung. Wir werden Ihrem Kind neue kostenlose Tests mitgeben.

  • Sollte Ihr Kind in der Schule Symptome zeigen, wird es von den Klassen- oder Gruppenleitungen gebeten, einen Selbsttest in der Schule durchzuführen.

Sollte dieser Test positiv sein, werden wir Ihr Kind nach Hause schicken und Sie darüber entsprechend informieren.

  • Ein Selbsttest in der Schule ist in der Regel nicht nötig, wenn wir von Ihnen eine Bestätigung haben, dass am gleichen Tag bereits ein Test mit negativem Ergebnis zu Hause durchgeführt wurde.
  • Zum Umgang mit positiven Testergebnissen
  • Wer ein positives Testergebnis nach einem Selbsttest hat, muss sich für 5 Tage isolieren und noch zusätzlich einen Bürgertest oder einen PCR-Test durchführen lassen.

Ein Schulbesuch ist nicht erlaubt!

  • Zum Umgang mit Distanzunterricht
  • Bei besonders hohem Krankenstand beim Schulpersonal kann die Schulleitung Distanzunterricht genehmigen.

Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie im Vorfeld genau darüber informiert.


Weitere Informationen

Alle Elternbriefe finden Sie unter: Links/Downloads


Seite 2: Hygienekonzept an der PHS

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